Onlinemarkt-Hamburg.de  Samstag, 19.05.2012 - 14:34 Uhr  

Zuverlässige Umzugsunternehmen in Hamburg   


 Bauen & Wohnen   Auto & Verkehr   Job & Bildung   Geld & Finanzen   Life & Fun   Reise & Tourismus   Computer & Technik   Marktplatz 
 Inserieren   Maklerbox   Privatbox 
 Portalforum   Webtipps 
 Immobiliensuche   Finanzierung   Versicherung   ImmoAuktionen   Umbau & Ausbau   Umzug   News   3D-Rundgang   Infos 
 Umzug
zu den Immobilien
Meine Immobilien
 Meine Merkliste
 Immobilie inserieren
Angebote
 Top Immobiliengalerie

 Wohnungen
 Möbliertes Wohnen
 Häuser
 Hausbau
 Seniorenwohnen
 Gewerbeobjekte
 Grundstücke
 Rendite Immobilien
 Ferienimmobilien
 Immoauktionen
 Versteigerungsimmobilien
 Zimmer / WG's
 Auslandsimmobilien
Gesuche
 Immobilien Gesuche
Anbietersuche
 Anlageberatung
 Bauträger
 Makler
 Wohnungsunternehmen
 Wohnen in Genossenschaften
 alle Immobilienanbieter
Anbieter-ID / Objekt-ID
 zurück zum Onlinemarkt
 Infos zum 1A-Immobilienmarkt
Impressum
Datenschutzerklärung
AGB's
Presse
Karriere/Jobs
  Ab- und Ummelden
Veröffentlichung: 09.05.2010

07062011_160916296_500.jpg


 

09052010_124727239_200.jpg Ab- und Anmeldung

(KK - Hannover) In Deutschland besteht Meldepflicht. Wer sich nach einem Umzug nicht innerhalb der vorgegebenen Frist umeldet, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Manche Gemeinden bieten Ab- und Anmeldung in einem Arbeitsgang an. So braucht man sich z. B. bei Gemeinden auf dem brandenburgischen Lande einfach nur anmelden. Die Abmeldung bei der alten Gemeinde, z. B. in Hannover, übernimmt das Amt für den Bürger. Doch dies kann von Gemeinde zu Gemeinde variieren.

Deswegen sollte man sich genauestens bei beiden Gemeinden erkundigen. Wer sich gar nicht abmelden möchte, sondern die alte Wohnung weiterhin behalten möchte, kann einen Zweitwohnsitz anmelden. Die Kosten für den Zweitwohnsitz kann man sogar auch steuerlich ansetzen. Doch Vorsicht! Einige Gemeinden erheben mittlerweile happige Zweitwohnsteuern, die den Steuervorteil wieder ausheben.

Informieren Sie sich zu folgenden Punkten:

  • Meldefrist bei Ummeldung in eine neue Gemeinde?
  • Wird die Abmeldung von der neuen Gemeinde übernommen?
  • Gibt es die Möglichkeit eines Zweitwohnsitzes?
  • Gibt es eine Zweitwohnsteuer und falls ja, wie hoch ist diese?


Veröffentlichung: 09.05.2010  -  (C21968) letzte Bearbeitung: 08.06.2011

 Inserenten-Login
Paßwort:
 Immobilien inserieren
Angebote für Profis









 Finanztipps
Berufsunfähigkeit - Immo- Finanzierung jetzt sichern
 Bücher
 Baufinanzierung
 Bausparen
 Immobilienfonds
 Mehr Immobilien
 Miete & Mietrecht

            Sie befinden sich hier: Ab- und Ummelden im onlinemarkt-hamburg.de im onlinemarkt-hamburg.de