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  Umzugstipp: Steuernummer!
Veröffentlichung: 05.07.2007

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Foto: ©iStockphoto.com/Tobias Ott
(KK - Hannover) Ab dem 1. Juli 2007 wird die bundeseinheitliche Steuernummer für alle eingeführt. Unser Schwesterblatt 1A-Finanzmarkt berichtete. Dann nämlich wird jeder Bürger von der Geburt an eine persönliche Steueridentifikationsnummer bekommen. Zwar ist die Steuer-ID umstritten, bringt aber beim Umzug erhebliche Vorteile. Wer umzieht, muss keine neue Steuernummer mehr beantragen. Meldet man ein Gewerbe an und wird so vom Angestellten zum Selbstädingen, ändert sich ebenfalls an der Steuernummer nichts. Ab dem 1. Juli werden die Einwohnermeldestellen ihre Bestände nach Bonn übermitteln. Anschließend bekommt jeder seine ganz persönliche Steueridentifikationsnummer. Das wird ein verwaltungsmäßiger Kraftakt werden. Schließlich gilt es 82 Millionen Bürger umzuswitchen. Als erstes sollen die Rentner drankommen. 

Doch bis alle 82 Millionen Bürger "unter einem Hut" sind wird es wohl noch einige Zeit dauern. Wer jetzt umzieht, sollte dies auch schriftlich seinem bisherigen Finanzamt melden. Dort erfährt man auch, welches Finanzamt für den neuen Wohnsitz zuständig ist und kann sich dort melden. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn man von einer Stadt in die andere zieht. Wer innerhalb derselben Stadt umzieht, kann dies auch dem bisherigen Finanzamt melden. Meistens aber erfährt das Finanzamt die Adressänderung spätestens mit der nächsten Einkommensteuererklärung.



Veröffentlichung: 05.07.2007  -  (C1890) letzte Bearbeitung: 08.07.2010

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